VORAUSSETZUNG | GRATIS ZAHNSPANGE


- Der behandelnde Zahnärzt|in ist Vertragspartner|In für Kieferorthopädie bei der Krankenkasse.

- Die Patient|in ist beim Start der Behandlung (=Einsetzen der Zahnspange)
unter 18 Jahre alt.

- Die Zähne weisen eine massive Fehlstellung auf IOTN (=Index of Orthodontic Treatment Need) 4 oder 5

- Es werden keine kosmetischen Spangen (z.B. weiße Brackets) eingesetzt.


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Was kann ich mir als Laie unter einer Fehlstellung IOTN 4 oder 5 vorstellen?

Es handelt sich dabei um erhebliche Zahn- oder Kieferfehlstellungen.


Wer beurteilt, ob mein Kind eine Gratiszahnspange bekommt?

Die Vertragskieferorthopädin oder der Vertragskieferorthopäde.


Gibt es die Gratis-Zahnspange bei allen Fehlstellungen?

Nein. Die Zahnspange ist für Kinder und Jugendliche nur dann kostenlos, wenn ihre Zähne eine Mindestabweichung von der idealen Zahnstellung aufweisen. Die Fehlstellung muss einen Schweregrad der Stufe IOTN 4 oder 5 aufweisen.


Muss die kostenlose Zahnspange bewilligt werden?

Die kostenlose Zahnspange ist bewilligungsfrei – vorausgesetzt, es handelt sich um die Korrektur einer erheblichen Fehlstellung der Zähne wie oben ausgeführt.


Mein Kind hat bereits eine Zahnspange. Kann es während eines laufenden Behandlungsjahres in die Gratiszahnspange wechseln?

Bei einer laufenden kieferorthopädischen Behandlung nach den alten Bestimmungen ist ein Wechsel in die Gratis Zahnspange möglich, wenn die Zahnärzt|in und die Patient|in zum Zeitpunkt des Wechsels die Voraussetzungen der Gratis Zahnspange erfüllen.

Das heißt: Die Mediziner müssen über die entsprechende Ausbildung verfügen und die Kinder eine Zahnfehlstellung der Stufe IOTN 4 oder 5 aufweisen.