Gratis Zahnspange

Voraussetzungen | Fragen | Ablauf



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Voraussetzung für die Gratis Zahnspange

  • Behandelnde Zahnärzt:in ist Vertragspartner:in für Kieferorthopädie bei der Krankenkasse.
  • Patient:in ist beim Start der Behandlung (=Einsetzen der Zahnspange) unter 18 Jahre alt.
  • Die Zähne weisen eine massive Fehlstellung auf IOTN (=Index of Orthodontic Treatment Need) 4 oder 5
  • Es werden keine kosmetischen Spangen (z.B. weiße Brackets) eingesetzt.


Fragen zur Gratis Zahnspange


Was kann ich mir als Laie unter einer Fehlstellung IOTN 4 oder 5 vorstellen?

Es handelt sich dabei um erhebliche Zahn- oder Kieferfehlstellungen.


Wer beurteilt, ob mein Kind eine Gratiszahnspange bekommt?

Die Vertragskieferorthopädin oder der Vertragskieferorthopäde.


Gibt es die Gratis-Zahnspange bei allen Fehlstellungen?

Nein. Die Zahnspange ist für Kinder und Jugendliche nur dann kostenlos, wenn ihre Zähne eine Mindestabweichung von der idealen Zahnstellung aufweisen. Die Fehlstellung muss einen Schweregrad der Stufe IOTN 4 oder 5 aufweisen.


Muss die kostenlose Zahnspange bewilligt werden?

Die kostenlose Zahnspange ist bewilligungsfrei – vorausgesetzt, es handelt sich um die Korrektur einer erheblichen Fehlstellung der Zähne wie oben ausgeführt.


Mein Kind hat bereits eine Zahnspange. Kann es während eines laufenden Behandlungsjahres in die Gratiszahnspange wechseln?

Bei einer laufenden kieferorthopädischen Behandlung nach den alten Bestimmungen ist ein Wechsel in die Gratis Zahnspange möglich, wenn die Zahnärzt|in und die Patient|in zum Zeitpunkt des Wechsels die Voraussetzungen der Gratis Zahnspange erfüllen.

Das heißt: Die Mediziner müssen über die entsprechende Ausbildung verfügen und die Kinder eine Zahnfehlstellung der Stufe IOTN 4 oder 5 aufweisen.


Ablauf der Gratis Zahnspange

1) Terminvereinbarung

zur Feststellung einer möglichen Fehlstellung der Zähne Ihres Kindes.
Die Zähne weisen eine massive Fehlstellung auf: IOTN (=Index of Orthodontic Treatment Need) 4 oder 5


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2) Diagnose

  • Befund der Fehlstellung der Zähne bei Ihrem Kind.
  • Einstufung der Fehlstellung in den Graden 1-5 vorgenommen.
  • Bei Einstufung in Grad 1 bis 3 kann eine Behandlung wie bisher mit freier Wahl der Zahnspangen-Art erfolgen.
  • Bei Einstufung in Grad 4 oder 5 erfolgt beim nächsten Termin die Erstellung der erforderlichen Unterlagen, wie Zahn-Modelle, Fotos, Röntgenbilder, etc.
  • Spätestens jetzt wird per eCard eine Anspruchsprüfung bei der Krankenkasse durchgeführt, bei der normalerweise eine sofortige Freigabe der Behandlung erfolgt.

3) Behandlungsbeginn

Die festsitzende Zahnspange wird eingesetzt (geklebt).


4) Kontrolltermine

Regelmässige Kontrolltermine zur Überprüfung der Zahnspange.


5) Behandlungsende

Die Zähne sind in der Zielposition angekommen und die festsitzende Zahnspange wird entfernt.

Die Abschlussunterlagen wie Modelle, Fotos, Röntgenbilder werden erstellt.


6) Stabilisierung der Zähne (Retention)

Nach der Entfernung der Zahnspange wird üblicherweise mit einer Nachtschiene das Ergebnis stabilisiert.

Die Stabilisierungsphase ist von zentraler Bedeutung für den langfristigen Erhalt der korrekten Zahnposition.